Holzschutz
Vorbeugender und bekämpfender Holzschutz Holzschutz ist bezeichnend für alle Maßnahmen, die Holz, Holzwerkstoffe oder Holzkonstruktionen vor Zerstörung oder Wertminderung schützen. Grundsätzliche Aufgabe des Holzschutzes ist durch konstruktive, physikalische und chemische Holzschutzmassnahmen Holzprodukte langfristig dem natürlichen Kreislauf zu entziehen. Als organisches Produkt ist der Naturwerkstoff Holz, ein höchst anspruchvolles Material. Im Aussenbereich ist Holz besonders gefährdet durch Einflüsse holzschädigender Insekten, Pilze und der Witterung.
Hierzu sind umfassende Kenntnisse zu den Eigenschaften der eingesetzten Holzarten und der verwendeten Holzwerkstoffe genauso notwendig, wie das Wissen über die Entwicklung, die Lebensgewohnheiten und die spezifischen Befallsvoraussetzungen der holzabbauenden- und zerstörenden Pilze und Insekten. Diese Kenntnisse ermöglichen zusammen mit den bauphysikalischen Gegebenheiten, die optimale Planung und Durchführung von individuell auf die jeweiligen Situationen abgestimmte vorbeugende, bekämpfende oder schadensbeseitigende Maßnahmen. In den allermeisten Fällen sind die Ursachen für einen Befall durch pflanzliche und tierische Organismen unzuträgliche Feuchteänderungen an den Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Es wird zwischen vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz unterschieden. Innerhalb der Vorbeugung wird weiter unterschieden zwischen dem baulichen und vorbeugend chemischen Holzschutz. Ziel des baulichen Holzschutzes ist es, unzulässige Feuchtezunahmen im Holz zu verhindern. Alle bekämpfenden wie auch anschließende chemisch vorbeugenden Verfahren, dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die über die erforderlichen Ausrüstungen verfügen und von denen mindestens ein Mitarbeiter bei der Sanierungsmaßnahme vor Ort nachweislich über die notwendige Sachkunde im Holzschutz verfügt. Über diese Sachkunde verfügen z.B. alle Personen, die Ihre fachliche Qualifikation durch den Sachkundenachweis mit Registrierungsnummer zum „Sachkundigen für Holzschutz am Bau“ des „Ausbildungsbeirates Holzschutz am Bau“ nachweisen können. Vor der Durchführung von bekämpfenden und ggf. anschließend vorbeugenden Maßnahmen, sind die Schäden und möglichen Befallsbereiche durch einen hierfür ausgebildeten Sachverständigen, der nachweislich über die o.g. Sachkunde verfügt, zu untersuchen. Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an. |