Gebäudeschadstoffe
Grundsätzlich muß bei Sanierung, Modernisierung und Abbruch von Gebäuden auf Grund der in der Vergangenheit verwendeten Baumaterialien und der früheren Nutzung der Gebäude mit Schadstoffen gerechnet werden. Jeder Bauherr ist uneingeschränkt für die Einhaltung aller einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach der Landesbauordnung verantwortlich, somit besteht eine in den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fallende gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Auftraggebern. Der Bauherr ist zudem Abfallerzeuger und deshalb für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung der bei Baumaßnahmen anfallenden Abfällen und Abbruchmassen verantwortlich. Werden schadstoffhaltige Materialien erst während einer Bau- oder Abbruchmaßnahme festgestellt, können nicht nur Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten sondern auch Verzögerungen im Bauablauf, Mehrkosten u.a. bei der Entsorgung und Umwelt(haftungs)risiken entstehen. Genug Gründe ausschließlich Unternehmen mit der fachlichen Qualifikation und der notwendigen Erfahrung im Rückbau und der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu beauftragen. Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Beratung, den Rückbau und der Entsorgung von Gefahrenstoffen:
sowie deren Analysierung und Beprobung (entspr. VDI, BGI und BIA- Richtlinien).
sowie deren Analysierung und Beprobung (entspr. BIA, VDI, BGI - Richtlinien)
sowie deren Analysierung, Beprobung (entspr. BIA, TRBA und WTA - Richtlinien) Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an. |