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Zahl der Asbesttoten steigt

Die Zahl asbestverursachter Erkrankungen in der Bauwirtschaft steigt weiter an: Wurden 1994 in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, so waren es 2012 bereits 281.

Vor Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Kontakt mit asbesthaltigen Materialien besteht, sind Schutzmaßnahmen festzulegen und einzuhalten, zum Beispiel das Tragen persönlicher Schutzausrüstung. (Abb.: BG Bau)
Seit 1993 ist es in Deutschland zwar verboten, Asbest zu verarbeiten. Doch Anlass für Entwarnung sieht die BG BAU noch lange nicht. „Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen Beschäftigte weiterhin mit Asbest in Berührung. Daher ist bei solchen Arbeiten höchster Sicherheitsstandard dringend geboten“. Darauf hat Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), anlässlich des weltweiten Tags für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erneut hingewiesen.

Im Jahr 2012 gab es am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest ist von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012 gestiegen. Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte. Allein im Jahr 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Millionen Euro auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden. „Doch in diesen Zahlen kommt das qualvolle Leiden und Sterben der betroffenen Menschen nur unzureichend zum Ausdruck“, sagte Arenz.

Die Prognosen sind weiterhin nicht gut: Die Erkrankungsrate wird ihren Höhepunkt voraussichtlich erst in den nächsten Jahren erreichen. Denn die Erkrankungen treten in der Regel erst Jahrzehnte nach der Einwirkung auf. Viele davon gehen auf Gefährdungen zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren zurück, als die Beschäftigten noch ohne ausreichende Schutzmaßnahmen zu Werke gingen. Aber auch heute noch können die Beschäftigten bei Abbruch-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest in Kontakt kommen: Insbesondere beim Entfernen asbesthaltiger Zementplatten, Fußbodenbeläge oder Kleberrückstände sowie bei der Wartung von Heizungsanlagen mit asbesthaltigen Dichtungen.

Asbestteilchen lösen sich im Körper nicht auf

Die nadelförmigen Teilchen des Asbeststaubs sind biobeständig, das heißt, sie lösen sich im Unterschied zu vielen anderen Fasern im Körper nicht auf, sondern lagern sich in der Lunge ab oder durchdringen das Lungengewebe. Die Folge: Die Lunge wird geschädigt und das Atmen fällt immer schwerer. Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Höhe der Faserbelastung. Die Asbeststaublunge (Asbestose) gehört heute zu den häufigsten Berufskrankheiten. Von den Auswirkungen her noch gravierender sind die bösartigen, durch Asbest ausgelösten Erkrankungen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs sowie Rippenfellkrebs. In seltenen Fällen sind das Bauchfell oder der Herzbeutel betroffen.

„Um heute den Schutz der Beschäftigten vor asbestbedingten Erkrankungen zu gewährleisten, muss vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geklärt werden, ob in dem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Hier ist insbesondere der Auftraggeber gefragt, Informationen zu liefern“, erinnerte der Präventionsleiter der BG Bau. Nur auf dieser Grundlage sei es möglich, Gefährdungen durch Asbest zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. „Dazu zählen insbesondere staubarme Arbeitsverfahren, eine besondere Baustelleneinrichtung und der konsequente Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Atemschutz und Schutzanzügen“, erläutere Arenz und mahnte, dass die Arbeiten nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeführt werden dürfen.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge, die für die Beschäftigten zu veranlassen ist. Fragen zum Thema können an die Hotline 0800 8020-100 der BG BAU gerichtet werden.

Anerkennung als Berufserkrankung ist schwierig

Wahrscheinlich liegt die tatsächliche Zahl der Asbesttoten noch höher, da der zweifelsfreie Nachweis, dass eine Krebserkrankung auf Asbest zurückzuführen ist, schwer zu führen ist. Daher haben Ärzte, Krebs-Forscher und Gewerkschaften auf dem Deutschen Krebskongress eine „Berliner Erklärung“ vorgestellt, in der sie auf eine Gesetzesänderung drängen, um die Anerkennung als Berufserkrankung zu erleichtern. Nähere Informationen hierzu bietet zum Beispiel ein Artikel auf Zeit online .

Quelle: © Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG 2011